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Kundengruppe:Gast
Hersteller
AUTOREN-VERTRAG
zwischen
TRENDY Verlag und Vertrieb - Online eBooks - vertreten durch Marion Reinert, Am Moosgraben 30, 26160 Bad Zwischenahn, im folgenden TRENDY genannt,
und
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
im folgenden Autor genannt.
Präambel
TRENDY bietet im Internet selbst und über Dritte Bücher, sogenannte eBooks und Lizenzen für Reseller, zum Kauf an. Die eBooks werden in digitalisierter Form ganz oder in Teilen als Download über das Internet vertrieben.
------------------------------------------------ ist unter anderem als Autor von Büchern tätig.
Als solcher ist der Autor Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung, sowie der unkörperlichen Übertragung und Wiedergabe ausgewählter Buchtitel.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrags sind die in Anlage 1 aufgeführten Werke in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
- Der Autor stellt TRENDY die vertragsgegenständlichen Werke in den in der Anlage bezeichneten Formaten zur Verfügung. Neuauflagen sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen entsprechend zur Verfügung zu stellen.
- Die Übermittlung der vertragsgegenständlichen Werke vom Autor zu TRENDY erfolgt auf CD-ROM, als e-Mail-Anhang oder über FTP.
- TRENDY transformiert die vertragsgegenständlichen Werke in ein internetfähiges Datei-Format.
- Zur Unterstützung der Datenaufbereitung stellt der Autor ein zeitnahes Foto seiner Person (Breite: ca. 500 Pixel, 72 dpi), sowie für jeden Buchtitel Cover-Daten im JPEG- oder GIF-Format (Breite: ca. 400 Pixel, 100 dpi) zur Verfügung.
- Potenzielle Kunden können in den vertragsgegenständlichen Werken, auch unter Zuhilfenahme einer Volltextsuche, recherchieren, gegen Entgelt ganz oder teilweise erwerben und als Download via Internet beziehen.
- Eine Ergänzung der vertragsgegenständlichen Werke um neue Buchtitel erfolgt gegen Zugangsnachweis, unter Wahrung der Schriftform. Die Schriftform gilt bei Verwendung von Fax oder e-Mail als gewahrt.
§ 2 Einräumung von Rechten
- Der Autor räumt TRENDY räumlich unbeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung, für die Dauer dieses Vertrages, die folgenden Nutzungsrechte an dem Vertragsgegenstand ein:
i) das Recht, die vertragsgegenständlichen Werke im Arbeitsspeicher festzulegen, auch wenn dies nicht dem eigenen Gebrauch im Sinne des § 53 UrhG dient,
ii) das Recht, die vertragsgegenständlichen Werke in bestehende Datenbanken einzufügen, oder mit Daten bestehender Datenbanken zu verbinden,
iii) das Recht, die vertragsgegenständlichen Werke in ein anderes Dateiformat zu transformieren,
iv) das Recht, bei den vertragsgegenständlichen Werken technisch notwendige Änderungen des Layouts, insbesondere die Seitennummerierung vorzunehmen,
v) das Recht, die vertragsgegenständlichen Werke - auch teilweise - elektronisch zu vervielfältigen,
vi) das Recht, Nutzern zu gestatten, in Auszügen die vertragsgegenständliche Werke auch unter Zuhilfenahme einer Volltextsuche zu recherchieren, die Werke gegen Entgelt ganz oder in Teilen herunter zu laden und auszudrucken,
vii) das Recht, Firma, Marken und Logos des Autors für die Bekanntmachung der Buchangebote zu verwenden,
viii) das Recht, die vertragsgegenständlichen Werke an Wiederverkäufer (Reseller) gegen Entgelt weiterzuverkaufen.
- Der Autor garantiert, dass er berechtigt ist, über die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Werken zu verfügen, und dass er bisher keine den Rechtseinräu-mungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Er stellt TRENDY insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 3 Urheberschutz
- TRENDY verpflichtet sich, auf allen vertragsgegenständlichen Werken, sowie auf abrufbaren Teilwerken, den Urheber und Titel der vertragsgegenständlichen Werke in angemessener Weise anzubringen. Darüber hinaus verpflichtet sich TRENDY, den Copyright-Vermerk im Sinne des Welturheberrechtsabkommens anzubringen.
- Zum Schutz vor einer Weitergabe der Datei durch einen Kunden an unbefugte Dritte, verpflichtet sich TRENDY, einen Schutz in der Weise vorzusehen, dass bei einer Versendung der Datei vom Kunden an Dritte, jene grundsätzlich nicht imstande sind, die Datei sinnvoll zu verwenden.
§ 4 Vertrieb über dritte Parteien
- Der Autor gewährt TRENDY das Recht, die gemäß § 2 übertragenen Rechte auch qualifizierten dritten Parteien einzuräumen, um einen Vertrieb des vertragsgegenständlichen Werkes über deren Internet-Seiten zu ermöglichen.
- TRENDY verpflichtet sich, alle aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten auch den beauftragten qualifizierten dritten Parteien aufzuerlegen.
§ 5 Preisfestlegung
- Der Autor bestimmt für jeden Buchtitel den Preis, zu dem dieser von TRENDY angeboten wird.
- Für den Verkauf von Teilen eines Buchtitels legt der Autor zusätzlich einen Preis pro Seite des Buchtitels fest.
- Der Autor kann bestimmen, dass gegenüber Studenten nach Vorlage ihrer Immatrikulationsbescheinigung ein ermäßigter Seitenpreis berechnet werden kann.
- Die festgesetzten Preise der vertragsgegenständlichen Werke werden vorbehaltlich des nachfolgenden Abs. (5) in Anlage 1 festgehalten.
- Das Inhaltsverzeichnis, sowie Seiten, die vor dem Inhaltsverzeichnis platziert sind, können von TRENDY kostenlos angeboten werden. Gleiches gilt für Buchteile, die dem eigentlichen Buchtext folgen, wie z.B. das Literaturverzeichnis oder das Stichwortverzeichnis, sowie für Leseproben, sofern diese einen Umfang von drei Buchseiten nicht überschreiten.
- Eine Veränderung der Preise erfolgt gegen Zugangsnachweis unter Wahrung der Schriftform. Die Schriftform gilt bei Verwendung von Fax oder e-Mail als gewahrt.
- Für den Fall, dass der Autor die vertragsgegenständlichen Werke in elektronischer Form gegenüber Privatkunden selbst oder über Dritte, zu günstigeren, als den in Anlage 1 festgesetzten Preisen am Markt anbietet, ist es TRENDY gestattet, den Preis an den jeweils günstigeren Marktpreis anzupassen.
§ 6 Vergütung des Autors
- Als Gegenleistung, für die mit diesem Vertrag eingeräumten Rechte, wird der Autor an den Umsätzen beteiligt, die mit dem ganzen oder teilweisen Verkauf des vertragsgegenständlichen Werkes erzielt werden. Die Höhe der Vergütung beträgt 50 % der Nettoumsatzerlöse zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- TRENDY rechnet mit dem Autor im eigenen Namen und im Namen beauftragter Dritter (im Sinne des § 4) in schriftlicher Form ab. Die schriftliche Form ist durch e-Mail gewahrt.
- Der Abrechnungszeitraum beträgt ein Kalenderquartal. TRENDY wird dem Autor die Abrechnung vier Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Die Zahlung ist spätestens acht Wochen nach Zustellung fällig.
- TRENDY wird dem Autor die Abrechnung für Verkäufe der vertragsgegenständlichen Werke über Dritte (im Sinne des § 4) jeweils vier Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraumes zustellen. Die Zahlung ist spätestens acht Wochen nach Zustellung fällig.
- Honorarpflichtig sind alle endgültig bezahlten, abgerufenen Versionen der vertragsgegenständ-lichen Werke und seiner Teile.
- TRENDY verpflichtet sich, einem vom Autor beauftragten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchsachverständigen), zur Überprüfung der Honorarabrechnungen Einsicht in die eigenen Bücher und Unterlagen zu gewähren.
- Die dadurch anfallenden Kosten trägt TRENDY nur, wenn sich die Abrechnung als fehlerhaft erweist und TRENDY hierfür die Schuld trägt. Fehlerhaft ist die Abrechnung, wenn eine mehr als 3%-ige Abweichung zu Ungunsten des Autors festgestellt wird.
8. Die Abrechnung ist als vom Autor genehmigt anzusehen, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach Abrechnungserstellung eine spezifizierte Bemängelung, oder die Ankündigung einer Prüfung durch einen in Abs. 7. genannten Dritten, bei TRENDY eingegangen ist.
9. Sämtliche Vergütungen an den Autor sind auf folgendes Konto einzuzahlen:
- Bankverbindung : --------------------------------------------------------------------------------------
- BLZ: --------------------------------------------------------------------------------------
- Konto-Nummer: --------------------------------------------------------------------------------------
§ 7 Vergütung von Extraleistungen
- Der Autor verpflichtet sich, TRENDY für die technische Aufbereitung, die Bereitstellung und das Hosting der vertragsgegenständlichen Werke einmalig eine Vergütung zu zahlen.
- Die Vergütung richtet sich je Buchtitel nach dem Umfang des Werkes und beträgt bis 100 Seiten jeweils 1,20 Euro pro Seite, ab 101 Seiten jeweils 1,- Euro pro Seite (inklusive Mehrwertsteuer). Sie wird mit Vertragsabschluss fällig.
- Sämtliche Vergütungen an TRENDY sind auf folgendes Konto unter Angabe des jeweiligen Autoren-Namen und Titelbezeichnung einzuzahlen:
Bankverbindung: Landessparkasse zu Oldenburg
BLZ: 280 501 00
Kontonummer: 100 000 611
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Die außerordentliche Kündigung dieses Vertrages kann nur schriftlich unter Angabe des Grundes erklärt werden. Sie ist unwirksam, wenn das Ereignis, auf das sie gestützt wird, dem Kündigenden länger als einen Monat bekannt ist.
- Mit der Beendigung des Vertrages - gleich aus welchen Grund - endet das Recht von TRENDY, das vertragsgegenständliche Werk weiterhin zu vervielfältigen oder zu verbreiten.
- Alle durch TRENDY erstellten Daten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb des vertragsgegenständlichen Werkes während der Vertragslaufzeit entstanden sind, bleiben Eigentum von TRENDY.
§ 9 Gewährleistung und Leistungsstörung
TRENDY haftet dem Autor nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen beruhen.
§ 10 Informationspflicht
Die Parteien verpflichten sich, einander bei etwaigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachungen von Ansprüchen Dritter, hinsichtlich der übertragenen Rechte zu unterstützen, notwendige Auskünfte zu erteilen, sowie Dokumente und sonstige Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
§ 11 Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit, sowie für weitere fünf Jahre, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen, Daten und Unterlagen, vertraulich zu behandeln.
- Ausgenommen von der Geheimhaltungsverpflichtung sind Informationen, die ohne Mitwirkung des Empfängers öffentlich bekannt werden, dem Empfänger von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten zur Verfügung gestellt wurden, von dem offen legenden Vertragspartner der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind, oder die der Empfänger vor Übermittlung bereits selbst erfahren hat.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der zuständige Gerichtssitz von TRENDY.
- Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
- Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald er von beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnet ist.
- Jede der beiden Vertragsparteien erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.
- Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. An die Stelle der nichtigen, soll eine gültige Bestimmung treten, die dem Sinn des Vertrages gemäß und durchführbar ist.
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Ort, Datum Ort, Datum
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Marion Reinert (für TRENDY) Autor
